Rechtsdienstleistung in Polen

Who is who?
Die Rechtsberatungsdienste können in Polen von einem „adwokat”, „radca prawny” oder „doradca prawny” geleistet werden.

Die adwokat und radca prawny (beide als Rechtsanwalt ins deutsche übersetzt) sind staatlich zugelassene juristische Beistände. Das Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass ein „radca prawny” als Strafverteidiger nicht tätig sein darf.

Der „doradca prawny” ist ein Unternehmer, der Rechtsberatungsdienste ohne staatliche Zulassung leistet. Eine juristische Ausbildung ist für sie nicht erforderlich. Der doradca prawny darf die rechtlichen Interesse der Mandanten vor Gerichten im Prinzip nicht vertreten.

Wer darf was?
Die Rechten und Pflichten der polnischen Rechtsanwälte sind den deutschen gleich. Die Rechtsanwälte vertreten nur seinen Auftraggeber. Die gleichzeitige Beratung der anderen Partei in derselben Sache ist verboten.

Obwohl es zur Zeit in Polen keine offizielle Spezialisierung der Rechtsanwälte möglich ist, wählen die Kollegen/Innen natürlich häufig ihr Lieblingsfachgebiet.

Wer mit Wem?
Die Rechtsanwälte dürfen ihr Beruf im Rahmen einer eigenen Kanzlei oder in einer Gesellschaft ausüben.
Die gemeinsame Ausübung der Rechtsberatungsdienste mit anderen ähnlichen Diensten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare) ist nicht zulässig.

Vergütung
Eine Vergütung der Rechtsanwälte in Polen wird nicht gesetzlich geregelt. Eine Verordnung des Justizministers regelt lediglich die Beträge, die einem Mandanten von der anderen Partei bei einem erfolgreichen Ergebnis des Prozesses zurückerstattet werden.
Die in der Verordnung bestimmte Sätzen sind für die Parteien unverbindlich.